Die hier vorgeschlagenen Grundsätze zur Umsetzung der im Jahr 2006 abgegebenen Selbstverpflichtung geben eine Hilfestellung, um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Deutschen Rheuma-Liga zu bewahren. Sie sind in den Frühjahrskonferenzen 2016 der Deutschen Rheuma-Liga beraten und vom Vorstand am 09.04.2016 verabschiedet sowie in den Frühjahrskonferenzen 2024 der Deutschen Rheuma-Liga beraten und vom Vorstand vom 23.03.2024 in geänderter Fassung verabschiedet worden.
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